Ein geöffneter Schaltschrank mit sauber installierter Brandmeldetechnik zeigt die technische Umsetzung durch einen Fachbetrieb. Das Motiv steht für qualifizierte Installation, geprüfte Komponenten und normgerechte Sicherheitslösungen.
Brandmeldetechnik / Know-how

Zugelassener Errichter (ZE): Ein Ansprechpartner für BMA und Feuerwehr-Aufschaltung

Inhaltsverzeichnis

Wer eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr betreibt, hat in der Vergangenheit oft zwei separate Vertragspartner gehabt: den Errichter der Brandmeldeanlage – und den Konzessionär, der die Übertragungseinrichtung zur Feuerwehrleitstelle betrieben und gewartet hat. Das ist heute nicht mehr zwingend so. Als Zugelassener Errichter (ZE) können wir beides übernehmen.

Was ein Zugelassener Errichter (ZE) ist

Der Begriff Zugelassener Errichter (ZE) bezeichnet eine Fachfirma, die durch den Betreiber der Alarmübertragungsanlage – also den Konzessionär – autorisiert wurde, die Schnittstelle zwischen der Brandmeldeanlage (BMA) und der Übertragungseinrichtung (ÜE) eigenständig zu installieren, zu parametrieren, zu prüfen und zu warten.

Die Übertragungseinrichtung ist das Gerät, das im Alarmfall das Signal von der Brandmeldezentrale an die Feuerwehrleitstelle übermittelt. Diese Schnittstelle normgerecht und störungssicher zu realisieren – das ist die Kernaufgabe des ZE.

Wie es früher geregelt war

Lange Zeit war diese Aufgabe ausschließlich dem Konzessionär selbst vorbehalten – also dem Unternehmen, das die Alarmübertragungsanlage betreibt. Das hatte für Betreiber einen klaren Nachteil: Für BMA und Aufschaltung waren immer zwei Dienstleister zuständig – mit getrennten Wartungsverträgen, getrennten Anfahrten und getrennten Abrechnungen.

Was sich geändert hat

Heute können autorisierte Drittunternehmen als ZE die Aufgaben der Aufschaltung übernehmen – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen:

  • DIN-14675-Zertifizierung – normkonforme Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen
  • Qualifiziertes Fachpersonal – ausgebildet und zertifiziert für die jeweiligen Systeme
  • Einhaltung der TAB – der Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr im jeweiligen Leitstellenbereich
  • Zulassung durch den Betreiber – individuelle Autorisierung durch den Konzessionär der Alarmübertragungsanlage

Was das konkret für Sie als Betreiber bedeutet

Wenn Ihr BMA-Errichter gleichzeitig als ZE zugelassen ist, entfällt die Notwendigkeit eines separaten Wartungsvertrags mit dem Konzessionär für die Aufschaltung. Das hat spürbare Konsequenzen:

  • Ein Ansprechpartner für BMA und Alarmaufschaltung – keine doppelten Zuständigkeiten
  • Kein Doppelvertrag – keine separate Wartungsgebühr beim Konzessionär nur für die Aufschaltung
  • Keine zusätzlichen Anfahrtskosten für Entstörung oder Wartung der Übertragungseinrichtung
  • Schnellere Reaktionszeiten – weil BMA und Aufschaltung aus einer Hand betreut werden
  • Freie Errichterwahl – mehr Wettbewerb, oft geringere Gesamtkosten

In welchen Bereichen wir als ZE zugelassen sind

Sicherheitstechnik Hilger ist als Zugelassener Errichter (ZE) für die Alarmaufschaltung zur Feuerwehrleitstelle in folgenden Leitstellenbereichen autorisiert: Neuwied, Altenkirchen, Westerwald, EMS, Gießen, Lahn-Dill-Kreis und Siegburg. Das entspricht unserem Kerngebiet im Westerwald und den angrenzenden Regionen zwischen Frankfurt und Köln.

Fazit

Der Zugelassene Errichter ist eine Zulassung mit handfesten Vorteilen für Betreiber: weniger Bürokratie, weniger Kosten, klarere Verantwortlichkeiten. Wenn Sie eine neue Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr planen – oder Ihren bestehenden Servicevertrag überdenken möchten – sprechen Sie uns an.

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